1. ALLGEMEINES

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und Aniko Balazs (nachfolgend „Aniko“) hinsichtlich derer Waren und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkbestellungsverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes im Einzelfall schriftlich und ausdrücklich vereinbart. Steht Aniko mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten die AGB von Aniko auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich von Aniko bestätigt werden.

2. VERTRAGSABSCHLUSS IM WEB-SHOP/FERNABSATZ

2.1. Die im Online-Shop von Aniko enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich sämtliche Produktbeschreibungen als auch Produktdarstellungen in unregelmäßigen Abständen ändern können. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Aniko kann keine Haftung für eine Produktdarstellung oder Produktbeschreibung übernehmen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Anbot des Kunden und dem Kauf des Produkts abgegeben wurde.

2.2. Der Kunde kann das Angebot über das im Online-Shop integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die in der Bestellung enthaltenen Waren ab. Der Kunde nimmt mit diesem Klicken zur Kenntnis, dass er einen zahlungspflichtigen Bestellvorgang auslöst.

2.3. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Produkte auch nach seinen Spezifikationen von Aniko angefertigt werden – der Kunde haftet daher für die Richtigkeit seiner Angaben. Im Falle einer individuellen Anfertigung von Waren besteht kein wie immer geartetes Rücktrittsrecht, wenn ein Angebot des Kunden von Aniko (auch schlüssig) angenommen wurde. Der Kunde ist zur Annahme der Ware verpflichtet.

2.4. Der Kunde erhält nach seiner Bestellung eine Bestellbestätigung. Weicht diese von seiner Bestellung ab, so gilt die Bestellbestätigung. Es ist Aufgabe des Kunden, die Informationen der Bestellbestätigung zu überprüfen und bei Widerspruch zu seiner Bestellung an Aniko unverzüglich Nachricht zu geben.

2.5. Mit Eingang der Bestellbestätigung beim Kunden kommt der Vertrag zwischen Aniko und dem Kunden zustande.

2.6. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von Aniko versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von Aniko oder von diesen mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können und gelesen werden. Ein diesbezügliches Zustellrisiko geht zu Lasten des Kunden.

2.7. Aniko ist berechtigt, die Annahme der Bestellung auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen. Im Falle der Lieferung an einen Unternehmer ist Aniko berechtigt, im Falle eigener nicht vollständiger Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu liefern.

3. VERTRAGSABSCHLUSS AUSSERHALB DES FERNABSATZGESETZES / KOSTENVORANSCHLÄGE / ALLGEMEINES ZUM VERTRAGSABSCHLUSS

3.1. Mitteilungen von Aniko – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden, sofern daraus nicht ausdrücklich der Bindungswunsch von Aniko und die Verbindlichkeit erkannt und erklärt werden.

3.2. Der Kunde gibt an Aniko auf Basis der zur Verfügung gestellten Informationen eine maßgeschneiderte Bestellung ab.

3.3. Der Kunde nimmt weiter zur Kenntnis, dass das Produkt auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen auf den Kunden bzw dessen individuellen Maßen und Anforderungen maßgeschneidert wird bzw wurde. Der Kunde haftet für die Richtigkeit seiner Angaben und nimmt zur Kenntnis, dass ein individuelles angefertigtes Produkt nicht retourniert werden kann; das bedeutet, dass dem Kunden im Falle eines solchen Produkts kein Rücktrittsrecht zusteht.

4. RÜCKTRITTSRECHT DES VERBRAUCHERS

4.1. Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht ein Rücktrittsrecht für Verträge zu,
4.1.1. die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, die unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers oder dessen Beauftragten und des Verbrauchers persönlich und individuell angesprochen wurde,
4.1.2. die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen werden, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden,
4.1.3. wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen, noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat, oder der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat und der Vertrag nicht unter 4.1.1. bis 4.1.3. fällt.

4.2. Das Rücktrittsrecht nach Punkt 4.1. steht dem Verbraucher nicht zu,
4.2.1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
4.2.2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind,
4.2.3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt EUR 25,00, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt EUR 50,00 nicht übersteigt
4.2.4. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

4.3. Der Verbraucher hat ausdrücklich kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über
4.3.1. Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
4.3.2. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder zugeschnitten werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Aniko Mode nach den persönlichen Bedürfnissen des Kunden und dessen Angaben entwirft, produziert und verkauft.

4.4. Der Rücktritt hat binnen 14 Tagen ab Annahme durch Aniko zu erfolgen. Ausschlaggebend für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei Aniko. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

4.5. Versandkosten, die durch den Rücktritt und/oder durch die Rücksendung entstehen, trägt der Kunde. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Versand im Zuge der Rücksendung.

5. RÜCKTRITTSRECHT DES UNTERNEHMERS

Das Rücktrittsrecht ist für Kunden, die Unternehmer sind, ausgeschlossen.

6. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1. Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Preise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Diese Preise enthalten keine Liefer- und Versandkosten. Die jeweiligen Versandkosten sind auf der Website vor Abschluss des Bestellvorgangs angeführt.

6.2. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

6.3. Vereinbart wird Vorauskasse, sodass die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Aniko keinerlei Tätigkeit aufnimmt, solange die vereinbarte Zahlung nicht bei Aniko eingetroffen ist.

6.4. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, sowie Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt.

6.5. Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig.

6.6. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn Aniko selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Lieferant den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

6.7. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Aniko. Wenn der Kunde die Ware nicht zur Gänze bezahlt, so ist er verpflichtet, Aniko die Ware auf eigene Kosten und eigene Gefahr zurückzustellen. Unabhängig von diesem Rückforderungsanspruch hat Aniko einen Anspruch auf Geltendmachung von pauschalierten Schadenersatzansprüchen im Ausmaß von 50 % des Warenwertes.

7. ÄNDERUNGEN

Aniko hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer von ihm in Auftrag gegebenen Änderung nur dann aufmerksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Änderung und ohne dass dies Aniko bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat Aniko dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw., wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für die Fertigstellung zerlegter Waren zu bezahlen.

8. LIEFER- UND VERSANDBEDINGUNGEN

8.1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung bei Aniko angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

8.2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an Aniko zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Wenn der Kunde Verbraucher ist, gilt dies nicht, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt oder wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat.

8.3. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald Aniko die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits dann auf den Kunden über, sobald Aniko die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt, und Aniko dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1. Gegenüber Verbrauchern behält sich Aniko bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

9.2. Gegenüber Unternehmern behält sich Aniko bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

9.3. Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an Aniko ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Aniko, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Aniko wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Aniko gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

10. GEWÄHRLEISTUNG

10.1. Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Aniko ist grundsätzlich berechtigt, eine vom Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich oder für Aniko mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

10.2. Hiervon abweichend gilt für Unternehmer:
10.2.1. Ein unwesentlicher Mangel begründet grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche.
10.2.2. Aniko hat die Wahl der Art der Behebung des Mangels.
10.2.3. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt;
10.2.4. Der Unternehmer ist verpflichtet, allfällige Mängel unverzüglich an Aniko bekannt zu geben, widrigenfalls der Anspruch auf Gewährleistung entfällt. Handelt der Kunde als Verbraucher, so ist er verpflichtet, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und Aniko hiervon in Kenntnis zu setzen.

11. HAFTUNG

11.1. Aniko haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.2. Verletzt Aniko fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.

11.3. Im Übrigen ist eine Haftung von Aniko ausgeschlossen. Aniko übernimmt insbesondere keine Haftung für Produkte, die erkenntlich nicht von Aniko hergestellt wurden.

11.4. Werden vom Kunden Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit. Erweist sich ein eine Maßangabe des Kunden offenkundig und auf den ersten Blick erkennbar als unrichtig oder unvollständig, so hat Aniko den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

12. ANWENDBARES RECHT/GERICHTSSTAND

12.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.

12.2. Ist der Kunde Unternehmer, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes von Aniko vereinbart.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; das gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.

13.2. Diese Geschäftsbedingungen stellen den vollständigen Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Aniko und dem Kunden dar.